Prüfwesen (Prüfung von Betriebsmitteln)

Arbeitsmittel wie Regale oder Leitern und Tritte müssen regelmäßig unter die Lupe genommen werden. 

Unternehmen sind zu einer Prüfung von baulichen und technischen Einrichtungen sowie Betriebsmitteln (auch Arbeitsmittel genannt) auf Grundlage verschiedener Rechtsgrundlagen und sonstiger Prüfvorschriften verpflichtet.


Wir unterstützen Sie bei der Erfassung Ihrer vorhandenen Betriebsmittel (Arbeitsmittel) und ergänzen mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Daten und Fristen. 


Wir schaffen Sicherheit. Wir prüfen verschiedene Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen nach DGUV/DIN mit Siegel und Prüfbericht


  • Regelprüfung (nach DIN EN 15635)
  • Prüfung von Leitern und Tritten (nach BetrSichV und DGUV-Information 208-016)


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